Heimentgeld

Die Pflegekassen beteiligen sich an den pflegebedingten Aufwendungen, an den Kosten der sozialen Betreuung sowie an den Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.
Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten werden jedoch nicht von der Pflegeversicherung übernommen und sind vom Bewohner selbst zu tragen. Wenn die eigene Rente zur Begleichung der Kosten nicht ausreicht, kann bei dem zuständigen Sozialhilfeträger Unterstützung beantragt werden.

Wir beraten Sie gern in einem persönlichen Gespräch und sind Ihnen bei der Klärung eventueller Fragen jederzeit behilflich!